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Pflicht zur Aufstellung der Stoffstrombilanz entfällt

Erste Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag wurden umgesetzt

Pflicht zur Aufstellung der Stoffstrombilanz entfällt
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20.08.2025 — zuletzt aktualisiert: 21.08.2025 — Lesezeit: 2 Minuten

Pflicht zur Aufstellung der Stoffstrombilanz entfällt

Erste Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag wurden umgesetzt

Am 7. Juli 2025 wurde die Verordnung zur Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Verpflichtung zur Aufstellung einer Stoffstrombilanz und der dafür notwendigen Aufzeichnungen entfällt damit ab dem 8. Juli 2025. Dies gilt auch für alle offenen Fälle. Somit müssen auch in 2025 keine Stoffstrombilanzen mehr aufgestellt werden. Durch die Aufhebung der Verordnung sollen Bürokratiekosten von über 18 Mio. Euro eingespart werden.

Die Abschaffung der verpflichtenden Stoffstrombilanz hatte die neue Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt. Das entsprechende Monitoring soll im Düngegesetz verankert werden. Für Land- und Forstwirte ist das eine echte Erleichterung und verringert den Verwaltungsaufwand.

Nach der seit 2018 geltenden Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) waren land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Biogasanlagen, die in funktionalem Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen Betrieb stehen, verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Düngejahres eine Stoffstrombilanz zu erstellen, d. h. die Nährstoffströme für ein- und ausgegangene Betriebsmittel mussten in einer gesonderten Bilanz erfasst und dokumentiert werden.

Vor- und Nachteile der Abschaffung der verpflichtenden Stoffstrombilanz

Die Abschaffung der verpflichtenden Stoffstrombilanz bedeutet weniger Bürokratie und vereinfacht die Dokumentation für Land- und Forstwirte. Sie reduziert die Verwaltungskosten und verringert die Gefahr von Sanktionen, die sich aus Dokumentationsfehlern ergeben können.

Die Kehrseite der Medaille: Nährstoffflüsse werden weniger transparent dargestellt. Damit steigt das Risiko einer höheren Nitratbelastung im Grundwasser und die Datenbasis für Forschung und Politik geht teilweise verloren.

Klage gegen Abschaffung der Stoffstrombilanz

Die Bundestagsfraktion der Grünen will die Streichung der Stoffstrombilanz nicht auf sich beruhen lassen und hat Klage beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe eingereicht. Sie kritisieren einerseits die fehlende parlamentarische Beteiligung bei der Aufhebung der Verordnung. Andererseits begründen sie ihren Wunsch, die Stoffstrombilanz aufrechtzuerhalten, aber auch damit, dass diese das Grundwasser vor Nitrat schützt, da durch die Stoffstrombilanz Nährstoffflüsse, die in die Landwirtschaftsbetriebe hinein- und hinausgehen, transparent werden.

Zu beachten ist allerdings, dass Landwirte auch ohne Stoffstrombilanz weiter an Düngeauflagen der Düngeverordnung, wie die Düngebedarfsermittlung, Sperrfristen oder Rote Gebiete, gebunden sind.

Hinweis: Sollte das BVerfG dem Antrag auf eine einstweilige Anordnung stattgeben, könnte die Aufhebung der Stoffstrombilanz bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt werden. Damit würde die Stoffstrombilanzverordnung bis auf Weiteres wieder gelten und es müssten zunächst weiterhin Stoffstrombilanzen aufgestellt werden.

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