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Rechtsberatung

Leistungen

Recht in der Land- und Forstwirtschaft

In Kooperation mit der ETL Rechtsanwälte GmbH

Rechtsberatung ist Vertrauenssache. Auf den Rat und die Kompetenz Ihrer Anwälte müssen Sie sich als Man­dant jederzeit verlassen können. Die kooperierenden Rechtsanwälte bieten Ihnen eine praxisnahe und speziell auf die Bedürfnisse von Land- und Forstwirten ausgerichtete Beratung. Sie sprechen Ihre Sprache und orientieren sich bei Ihrer Beratung eng an Ihren unternehmerischen Zielen.

Von A wie Arbeitsrecht über H wie Handels- und Gesellschaftsrecht bis hin zu Z wie Zivilrecht: Wir zeigen Ihnen nicht nur rechtliche Risiken auf, sondern geben auch klare Handlungsempfehlungen. Dabei legen wir Wert auf maximale Kostentransparenz und -effizienz. Sie profitieren von einem persönlichen Kontakt und direkten We­gen, die eine zeitnahe und effiziente Bearbeitung Ihres Falls garantieren.

Vertragspartner für die anwaltliche Dienstleistung ist die ETL Rechtsanwälte GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Helbingstraße 104, 45128 Essen.

Unsere Leistungen im Bereich Rechtsberatung:

  • Wahl der Rechtsform
  • Übernahmevertrag
  • Abstandszahlungen
  • Vertragsrechtliche Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen
  • Erteilung, Widerruf oder Übertragung der Konzession
  • Abwehr von Auflagen
  • Beratung und Vertretung gegenüber Vermietern und Verpächtern (Stichworte: EOP-Methode, Kündigung, Minderung, Nebenkosten, Sittenwidrigkeit, Widerruf, Renovierung)
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Beratung zu Lohnansprüchen
  • Beratung zu Kündigung und Vertretung bei Kündigungsschutzklagen
  • Beratung zu Abmahnungen und Abfindungen
  • Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen, insbesondere Einleitung und Abwehr einstweiliger Verfügungen
  • Überprüfung wettbewerbsrechtlicher Handlungen wie z.B. Werbung, Preisnachlässe oder sonstige Verkaufsförderungsmaßnahmen
  • Nichtraucherschutz
  • Lebensmittelrecht
  • Schankerlaubnis- und Getränkesteuer
  • Preisangaben
  • Gestaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Baurecht Außenbereich (§ 35 BauGB)