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Agrarberatung

Leistungen

Leistungen Ihres ETL Agrar & Forst Agrarberaters

In landwirtschaftlichen Unternehmen werden viele Einschätzungen und Entscheidungen auf Basis eines Bauchgefühls getroffen. Sie als Unternehmensleiter oder Unternehmensleiterin haben jahrelange Erfahrung auf Ihrem Gebiet und ein gutes Gefühl für die Wirkungen der ökonomischen und naturalen Bestandteile Ihres Betriebserfolges entwickelt. Wir bieten Ihnen eine mit Zahlen und Fakten untermauerte Unterstützung Ihres Bauchgefühls. So können Sie Entscheidungen objektiv treffen und durch unsere Expertise das Risiko einer Fehlentscheidung minimieren.

Förderanträge

Prämien der EU oder des Bundeslandes bilden einen wesentlichen Einkommensbestandteil in der Landwirtschaft. Die Anträge müssen hierbei nicht nur formal richtig eingereicht, sondern auch alle damit verbundenen Verpflichtungen abgeschätzt werden. Weitere Möglichkeiten wie Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) sowie aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) werden von uns geprüft und die Antragsverfahren gegenüber entsprechender Behörden eingeleitet.

Welche zusätzlichen Dienste übernimmt der Berater?

  • Prüfung von Bescheiden und Einleiten von Widersprüchen
  • Unterstützung zur Klärung von Flächenüberschneidungen und Referenzabgleichen
  • Beschaffung von Zahlungsansprüchen bzw. Verkauf oder Verpachtung
  • Tierbestandmeldung nach Stichtag- bzw. Jahresdurchschnittsermittlungen

Betriebszweiganalyse

Die Betriebszweiganalyse (BZA) ist eine Vollkostenrechnung, deren Ziel die Darstellung einzelner Betriebszweige als eigenständiges Element Ihres Betriebes ist. Es werden sämtliche im Betrieb anfallenden Erlöse und Kosten erfasst, betriebszweigindividuell aufgeteilt und dargestellt. Dementsprechend können die Betriebszweige als separate Einheit im Vergleich mit anderen Betrieben ökonomisch beurteilt werden.

Wann ist eine Betriebszweiganalyse angebracht?

  • Aufdecken der sinnvollsten Ansätze zur Kostensenkung/Umsatzsteigerung
  • Basis für strategische Entscheidungen

Betriebsentwicklungskonzept

Das Betriebsentwicklungskonzept dient der Entscheidungsfindung für eine Entwicklung im Betrieb als auch als Vorlage für Ihre Bank, um eine Finanzierungsanfrage fachlich richtig und ansprechend aufbereitet zu hinterlegen. Hierbei sind sowohl Betriebsgründer als auch Betriebe mit Investitions- oder Umstrukturierungsentscheidungen angesprochen.

Wann ist ein Betriebsentwicklungskonzept angebracht?

  • Überprüfung einer Entwicklungsidee
  • Vorbereitung einer Kreditanfrage
  • Vorbereitung eines Antrags auf Investitionsförderung

Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Dieselantrag)

Selbstverständlich sind wir in der Lage Ihren Dieselantrag für Sie zu übernehmen. Bei der Nutzung unserer Buchhaltung erfassen wir die Ausgaben für Ihre Dieselkraftstoffbezüge und kümmern uns auch um die Nachweise Ihrer in Anspruch genommenen Dienstleister. Nach Abzug gegebenenfalls anfallender Dieselmengen durch den Verbrauch Ihrer nichtlandwirtschaftlichen Fahrzeuge und Maschinen stellen wir den Antrag gleich zu Jahresbeginn, sodass Sie die Steuerentlastung schnellstmöglich erhalten.

Was ist für die Agrardieselvergütung zu beachten?

  • Sammeln Sie alle Kassenbelege und Quittungen für den Bezug von Dieselkraftstoff
  • Auch wenn Sie Fremdleistungen beispielweise von Lohnunternehmen haben erledigen lassen, steht Ihnen für diese Arbeiten die Dieselrückvergütung zu
  • Dieselrestbestände zu Jahresende und der Verbrauch nichtlandwirtschaftlicher Fahrzeuge und Maschinen muss von der Gesamtmenge abgezogen werden

Nährstoffbilanzierung und Düngebedarfsermittlung nach Düngeverordnung (DüV)

Seit dem 2. Juni ist die neue Düngeverordnung in Kraft getreten. Durch die neue Gesetzgebung soll ein nachhaltiger und ressourcenschonender Umgang mit Nährstoffen erzielt werden. Von dort an dürfen ohne eine schriftliche Düngebedarfsermittlung keine Dünger ausgebracht werden!

Alle Berechnungswege sind dabei aufzuzeichnen und die Datenquellen mit anzugeben. Für eine Vor-Ort-Kontrolle (VOK) zählt nicht das Ergebnis, sondern der ganze Berechnungsweg unter Berücksichtigung aller durch die Düngeverordnung vorgegebenen Faktoren, schriftlich dokumentiert. Dabei ist zu beachten, dass die Düngebedarfsermittlung schlagspezifisch bzw. für jede Bewirtschaftungseinheit anzufertigen ist.

Unsere Agrarberater erstellen eine auf Ihren Betrieb zugeschnitten Nährstoffbilanz bzw. eine Stoffstrombilanz. Gemeinsam mit Ihnen werden die Stellschrauben dabei diskutiert und ein maximales Einsparungspotential zu gewährleisten. Auch die vorgeschrieben Düngebedarfsermittlung von anhand prognostizierter Ertragsschätzungen der Gehaltsklassen Ihrer Böden von uns angefertigt.

Im Rahmen der Düngeverordnung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Sperrzeiten für die Ausbringung von Düngemitteln, Boden- und Pflanzenhilfsstoffen
  • Abstände zu Gewässern und Hanglagen
  • Einarbeitungszeiten nach der Ausbringung
  • Erstellung Nährstoff- oder Stoffstrombilanzen (Hof-Tor-Bilanz)
  • Ermittlung ausreichender Kapazitäten von JGS-Anlagen
  • Bodenbeprobung von Acker- und Grünland
  • Aufzeichnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger

Liquiditätsanalyse und -planung

Durch die Darstellung von monatlichen Geldzu- und -abflüssen kann der im Jahresverlauf stark schwankende Kontostand gut nachvollzogen werden. Finanzierungslücken werden so vorab aufgedeckt und ihnen kann frühzeitig begegnet werden.

Wann ist eine Liquiditätsanalyse angebracht?

  • Vorbereitung einer Kreditanfrage oder eines Umschuldungsantrag
  • für eine Absicherung des Betriebes bei volatilen Preisen
  • zur Minimierung des kurz- und mittelfristigen Fremdkapitals

Monte-Carlo-Simulation

Ihre alternativen Produktionspläne werden durch einen Computer mit immer neuen Preis-, Kosten- und Ertragsszenarien mehrere tausend Mal durchgerechnet. Insofern ist diese Methode ist eine Fortführung bzw. „Perfektionierung“ der Szenario-Analyse. Als Ergebnisse liegen die Chancen- und Risikoprofile von zu vergleichenden Produktions- bzw. Anbauvarianten in Form von Wahrscheinlichkeitsverteilungen vor. Nur so lässt sich – entsprechend ihrer Annahmen – darstellen, mit welcher Wahrscheinlichkeit Verluste bzw. Gewinne bei unterschiedlichen Produktionsprogrammen zu erwarten sind. Monte-Carlo-Analysen erlauben eine Risikooptimierung bereits in der Phase der Produktionsplanung. Neben Rentabilitätsaussagen lassen sich mit dieser Technik auch die Liquiditätsrisiken unterschiedlicher Anbau- oder Investitionsprogramme aufzeigen.

Wann sind stochastische Simulationen angebracht:

  • Für eine vergleichende Beurteilung verschiedener Anbauprogramme bei unsicheren Preisen und Erträgen (risikooptimierte Anbauplanung)
  • Für eine generelle Quantifizierung von Risiken im Rahmen der Risikoanalyse
  • Für die Beurteilung von Investitions- bzw. Betriebsentwicklungskonzepten
  • Für eine Planung der Kontokorrentlinie bei angespannter Liquiditätslage