Anpassung der Gebührenverordnung für Steuerberater
Gebührenanpassung ab Juli 2025 – das sollten Sie als Mandant wissen
Ein guter Steuerberater ist Gold wert – und darf auch etwas kosten. Doch was darf er abrechnen? Die Antwort darauf ist klar geregelt: in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese wurde nun erstmals seit fünf Jahren angepasst. Am 8. April 2025 wurde die Neufassung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie tritt zum 1. Juli 2025 in Kraft.
Warum war eine Anpassung notwendig?
Nicht nur Unternehmer und Arbeitnehmer, sondern auch Steuerberater waren in den vergangenen Jahren einem steigenden Kostendruck ausgesetzt. Betrachtet man allein die letzten 5 Jahre, hatte der Berufsstand der Steuerberater einiges zu leisten, was nicht zwingend planbar war.
Bei der Beantragung und Abrechnung der Corona-Sonderhilfen waren und sind Steuerberater als prüfende Dritte notwendigerweise in den Prozess eingebunden. Millionen von Grundsteuerwerterklärungen auf den 1. Januar 2022 mussten zeitgleich erstellt werden und bis zum 31. Juli 2025 droht mit der Kassenmitteilungspflicht das nächste Bürokratiemonster die eigentliche Arbeit in den Kanzleien lahmzulegen.
Dies alles war und ist nur mit hochqualifizierten und motivierten Mitarbeitern in den Kanzleien zu leisten – da sind sich alle einig. Denn eine professionelle Beratung erfordert nun einmal auch gut ausgebildetes Personal.
Hinzu kommt, dass auch Investitionen in Zukunftstechnologien erforderlich sind, seien es die Automatisierung von Abläufen, das Cloud Computing oder aktuell die künstliche Intelligenz. Neben all diesen logistischen Herausforderungen ihres Kanzleibetriebes haben Steuerberater aber auch ihre Gebühren im Auge zu behalten.
Andererseits müssen diese aber auch für den Mandanten planbar, tragbar und vor allem fair bemessen sein. In diesem Spannungsfeld bewegen sich Steuerberater stetig. Sie verbinden all dies zu einem integrierten Beratungsansatz: kompakt, kompetent und dabei stets auch kompromissbereit, wenn es einmal nicht wie geplant läuft.
Wie setzen sich die Steuerberatergebühren zusammen?
Abgerechnet wird nach verschiedenen Methoden. Entweder nach Gegenstandswert mit einer Wertgebühr, nach Betragsrahmengebühr oder nach Zeit.
Damit Mandanten jederzeit die in Rechnung gestellten Gebühren nachvollziehen können, sind Steuerberater verpflichtet, bestimmte Mindestangaben in der Rechnung auszuweisen: Die Beträge der einzelnen Gebühren und Auslagen, die Vorschüsse, eine kurze Bezeichnung der erbrachten Leistung, die Bezeichnung der Auslagen sowie die angewandten Vorschriften der Gebührenverordnung und bei Wertgebühren auch der Gegenstandswert sind anzugeben.
Was ändert sich ab Juli 2025 in der Steuerberatervergütungsverordnung?
Mit der neuen Verordnung steigen die Wertgebühren um durchschnittlich 6 Prozent, die Preise für Lohnabrechnungen um 7 bis 8 Prozent. Auch die Stundensätze für Zeithonorare werden um rund 10 Prozent angehoben. Wie stark sich das im Einzelfall auswirkt, hängt von der individuell vereinbarten und tatsächlich erbrachten Leistung ab.
Fazit:
Gute Steuerberatung kostet – aber sie lohnt sich. Mit dem richtigen Partner an Ihrer Seite ist sie fair kalkuliert, transparent und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Möchten Sie wissen, was sich für Sie konkret ändert? Sprechen Sie uns an.