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Aktuelles
30.03.2022

Agrarförderantrag 2022 bis 16. Mai stellen

Aktuell können Landwirte wieder die Agrarförderung für das aktuelle Jahr beantragen. Die Antragsstellung für Direktzahlungen erfolgt elektronisch. Förderfähig sind Betriebe ab einer Mindestgröße von 1,0 Hektar und landwirtschaftliche Parzellen (Schläge) ab einer Mindestgröße von 0,3 Hektar.

Die EU-Agrarhilfen sind an die Flächen der Betriebe gekoppelt und werden unabhängig von der Wirtschaftsweise und –leistung gezahlt. Auf diese Weise sollen Leistungen der Landwirtschaft vergütet werden, die dem Allgemeinwohl dienen und nicht über den Markt honoriert werden. Verpflichtungen welche die Landwirte hinsichtlich des Umwelt-, Natur-, Tier- und Verbraucherschutzes einhalten müssen, sind in Deutschland wesentlich höher als in manchen Nicht-EU-Staaten. Agrarzahlungen werden dabei ausschließlich Betrieben gewährt, die durch ihre Betriebsführung bestimmte grundlegende Anforderungen einhalten. Durch die zusätzliche Teilnahme an diversen Agrarumweltmaßnahmen, leisten viele landwirtschaftliche Betriebe zudem einen Beitrag zum Erhalt und zur Verbesserung der biologischen Vielfalt, zum Wasser-, Boden- und Klimaschutz sowie zum Erhalt der Kulturlandschaft. Landwirt*innen erhalten für diese besonders umweltgerechten Maßnahmen der Landbewirtschaftung einen finanziellen Ausgleich für zusätzlich entstehende Kosten bzw. den Ertragsverzicht.

Der Agrarantrag muss bis spätestens 16. Mai 2022 beim zuständigen Landwirtschaftsamt eingegangen sein. Der Bewilligungsbehörde muss bis dahin sowohl der elektronische Antrag als auch der unterschriebene Datenbegleitschein vorliegen. Verspätete Beantragungen haben Prämienkürzungen zur Folge. Mit Ablauf des 10. Juni 2022 endet der letzte Tag der Anerkennung von Anträgen.

Damit auch Ihr Betrieb der digitalen Antragseinreichung sorgfältig und fristgerecht nachkommt, stehen Ihnen die Agrarberater von ETL Agrar & Forst als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.

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