Ab 2026 Agrardieselrückerstattung wieder in voller Höhe
Bundesregierung plant Anhebung auf ursprünglichen Satz
Viele Betriebe der Landwirtschaft arbeiten noch mit Diesel. Traktoren, Mähdrescher und Hoflader verbrauchen viel Kraftstoff. Die Entlastung auf Agrardiesel federt diese Kosten ab. Nach einer Absenkung der Subvention in den Jahren 2024 und 2025 ist für 2026 eine erneute Anhebung auf den ursprünglichen Entlastungsbetrag geplant. Doch diese Rückkehr ist nicht unumstritten. Der Gesetzentwurf muss noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen.
Wer hat Anspruch auf die Agrardieselrückerstattung?
Anspruch haben Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Dazu zählen zum Beispiel Ackerbau, Grünland, Tierhaltung und auch Imkereien. Voraussetzung ist, dass der Betrieb den Diesel regulär versteuert eingekauft hat und ihn nachweislich für land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten verwendet. Seit dem 1. Januar 2024 ist der Antrag auf Steuerentlastung verpflichtend elektronisch über das Zoll-Portal abzugeben.
Erstattungsfähig ist Diesel, der in passenden Arbeitsmitteln eingesetzt wurde. Das sind vor allem Traktoren und Ackerschlepper, Mähdrescher und Feldhäcksler, Hof- und Teleskoplader, sowie andere standfeste oder mobile Arbeitsmaschinen und Motoren. Begünstigt sind auch spezielle Sonderfahrzeuge für Arbeiten auf Feld, Hof und im Wald. Nicht begünstigt sind Pkw, Lkw und andere Straßenfahrzeuge im öffentlichen Verkehr. Ebenso nicht begünstigt sind Fahrten, die nichts mit der Erzeugung land- oder forstwirtschaftlicher Produkte zu tun haben.
Agrardiesel: Was wird erstattet und wie läuft das Verfahren?
Agrardiesel ist normaler Dieselkraftstoff, der in land- und forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen eingesetzt wird. Die Agrardieselrückerstattung ist eine Zahlung des Staates, die einen Teil der Energiesteuer auf diesen Diesel nachträglich zurückgibt.
Die Energiesteuer ist eine Verbrauchsteuer auf Energieerzeugnisse wie Benzin und Diesel. Sie wird als fester Betrag pro Liter erhoben. Für Dieselkraftstoff beträgt der Satz 47,04 Cent je Liter. In der Landwirtschaft wirkt diese Steuer direkt auf die Einsatzkosten von Maschinen. Die Rückerstattung reduziert diesen Steueranteil für begünstigte Verwendungen und mindert so den Dieselpreis je Liter.
Wie hoch ist die Erstattung beim Agrardiesel?
Der „volle“ Erstattungssatz liegt bei 21,48 Cent je Liter. Er wird nachträglich für die im Kalenderjahr verbrauchten Liter beantragt und ausgezahlt. Damit bleibt die Differenz zur regulären Energiesteuer bestehen, aber der Kostenblock Diesel wird deutlich kleiner. Für die Erstattung gilt ein Mindestbetrag von 50 Euro pro Kalenderjahr.
Bis 29. Februar 2024 lag die Entlastung bei 21,48 Cent je Liter. Vom 1. März 2024 bis 31. Dezember 2024 sank sie auf 12,888 Cent je Liter. Ab 1. Januar 2025 erfolgte eine weitere Absenkung auf 6,444 Cent je Liter.

Geplante Neuregelung ab 2026
Das Bundeskabinett hat beschlossen, die volle Agrardieselrückvergütung ab 1. Januar 2026 wieder einzuführen. Vorgesehen sind erneut 21,48 Cent je Liter. Zusätzlich sollen die dem Gasöl gleichgestellten Energieerzeugnisse (z.B. HVO – Hydrierte Pflanzenöle) mit einbezogen werden. Für Imkereien gilt weiterhin eine Sonderregel: Es wird eine Entlastung für höchstens 15 Liter Gasöl je Bienenvolk pro Jahr gewährt.
Welche Wirkung hat die Subvention?
Die Regierung rechnet mit einer jährlichen Entlastung der Landwirte von rund 430 Millionen Euro. Kurzfristig soll die Rückerstattung die Literkosten des Diesels senken und die Liquidität der Landwirte stabilisieren, um Investitionen zu erleichtern. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft in Deutschland sichergestellt und Arbeitsplätze erhalten werden. Klimaseitig reduziert die Entlastung jedoch auch den Druck, rasch auf alternative Antriebe umzusteigen. Nach Einschätzung der Bundesregierung sind Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, nicht zu erwarten.
Wiedereinführung bleibt strittig
Befürworter der Agrardieselrückerstattung verweisen auf die besondere Kostenlage land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und den internationalen Wettbewerb. Die angekündigte Rückkehr zur vollen Erstattung sorge wieder für mehr Planbarkeit. Das erleichtere Pacht- und Investitionsentscheidungen im Betrieb. Ohne Entlastung steigen Stückkosten und der Druck auf Erzeugerpreise. Des Weiteren seien viele Arbeiten bisher technisch kaum elektrifizierbar. Die Subvention gleiche strukturelle Nachteile aus, bis praxistaugliche Alternativen im breiten Einsatz sind.
Kritiker sehen eine fossile Subvention, die Klimaziele erschwert und den Haushalt belastet. So gab Frau Ministerin Staudte aus Niedersachsen in der letzten Bundesratssitzung zu bedenken, dass auf der einen Seite 430 Millionen Euro im Bundeshaushalt für den Agrardiesel freigemacht werden, gleichzeitig aber das wichtige Umbauprogramm für mehr Tierwohl in den Ställen ersatzlos eingestellt wird.
Einfach zur alten Regelung zurückzukehren und die Anschaffung von alternativen Antrieben kaum zu fördern, sei eine rückwärtsgewandte Politik. Denn klar sei, dass sich die Landwirtschaft in den kommenden 20 Jahren komplett von den fossilen Kraftstoffen verabschieden müsse. Nicht nur weil aus Asien inzwischen kostengünstige E-Alternativen für Arbeitsmaschinen auf den Markt drängen, sondern weil auch Verbraucher und Lebensmittelhandel zunehmend auf den CO2-Abdruck der produzierten Lebensmittel achten. Der richtige Weg sei, heimische Betriebe dabei zu unterstützen, klimafreundlicher produzieren zu können.
Fazit
Agrardiesel bleibt ein strittiges Thema. Nach den Kürzungen 2024 und 2025 ist ab 2026 die vollständige Rückerstattung geplant. Für Landwirte und Imker bedeutet das spürbare Entlastung, sofern Mindestbeträge erreicht werden.
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