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Herausforderungen für Landwirte im Schlussabrechnungsverfahren

Schweinemast im Fokus der Bewilligungsstellen

Herausforderungen für Landwirte im Schlussabrechnungsverfahren
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05.06.2025 — Lesezeit: 2 Minuten

Herausforderungen für Landwirte im Schlussabrechnungsverfahren

Schweinemast im Fokus der Bewilligungsstellen

Nach dem Ende der Corona-Pandemie konnten sich viele Unternehmen – auch land- und forstwirt­schaftliche – erst allmählich erholen. Das wirtschaftliche Überleben war dabei oftmals nur durch die verschiedenen Coronahilfen möglich. Inzwischen wurden für die Corona-Überbrückungshilfen Schlussabrechnungen erstellt. Doch finale Bescheide stehen in den meisten Fällen noch aus. Die neue Bundesregierung hat sich zwar in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, die Schlussrechnun­gen zu den Coronahilfen so schnell als möglich zum Ende zu führen. Dennoch wird es auch weiterhin Rückfragen der Bewilligungsstellen geben. Antragsteller und ihr prüfender Dritter sind dann gefordert, denn „Wer staatliche Hilfen beantragt, muss bei der Prüfung mitwirken und das Vorliegen der Förder­voraussetzungen nachweisen.“

Coronabedingtheit wird angezweifelt

Insbesondere Schweinemastbetriebe werden von den Bewilligungsstellen als besonders prüfungsbedürftige Branche identifiziert. So werden an den Nachweis der „Coronabedingtheit“ von Umsatzeinbrüchen hohe Anforderungen gestellt.

Bei Schweinemastbetrieben argumentieren die Bewilligungsstellen häufig, dass Umsatzrückgänge nicht auf die Corona-Pandemie, sondern auf andere Faktoren wie die Afrikanische Schweinepest zurückzuführen seien. Manche Bewilligungsstellen fordern sogar eine „ausschließliche“ Coronabedingtheit der Umsatzeinbrüche und eine direkte Betroffenheit von staatlichen Schließungsanordnungen. Eine mittelbare und ggf. auch zeitverzögerte Betroffenheit, wie sie oftmals in der Landwirtschaft festzustellen war, wäre danach nicht förderfähig, obwohl die FAQ auch mittelbare Betroffenheiten grundsätzlich als förderfähig einstufen.

Ablehnungsbescheide mit guten Argumenten vermeiden

Um die Coronabedingtheit der Umsatzeinbrüche nachzuweisen, sollte der Zusammenhang zwischen der Corona-Pandemie und den Umsatzeinbrüchen chronologisch und nachvollziehbar darstellt und durch konkrete Belege untermauert werden. Dabei sollte auch dargelegt werden, warum andere Faktoren, wie Lieferengpässe oder die Afrikanische Schweinepest nicht die maßgebliche Ursache für die Umsatzeinbrüche waren.

Hinweis: Fragen der Bewilligungsstellen müssen fristgerecht beantwortet werden. Geben Sie daher Ihrem prüfenden Dritten so schnell als möglich die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen. Eine versäumte Frist kann teuer werden, denn eine nur teilweise Beantwortung von Rückfragen oder gar ein Versäumnis der Antwortfrist wird von den Bewilligungsstellen zunehmend als fehlende Mitarbeit durch den Antragsteller und seinen prüfenden Dritten gewertet. Im schlimmsten Fall können bereits nicht beantwortete Rückfragen zu einem Ablehnungsbescheid und einer vollständigen Rückforderung der Coronahilfen führen. Lassen Sie es nicht so weit kommen!

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