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05.09.2022

Nicht verpassen: Antrag auf Agrardieselrückvergütung bis 30.09. stellen

Wer bekommt eine Agrardieselrückvergütung?
Land- und Forstbetriebe sind berechtigt den Antrag zu stellen. Voraussetzung ist, dass die zurück zu vergütende Energiesteuer für Gasöl, Pflanzenöl und Biodiesel mindestens 50 Euro im Kalenderjahr beträgt. Das ist zum Beispiel ab 233 Liter Diesel der Fall. Die Verwendung von Biodiesel in Reinform und von Pflanzenöl in der Land- und Forstwirtschaft ist nach dem Energiesteuergesetz steuerfrei. Der volle Steuersatz wird rückvergütet.

Wie hoch ist die Agrardieselrückvergütung?
Die Rückvergütung beträgt 21,48 Cent/Liter bei Gasöl (Diesel) und ca. 45,00 Cent/Liter bei Biodiesel und Pflanzenöl.

Wie stellen Landwirte den Agrardieselantrag?
Der Antrag ist bis zum 30. September des Jahres, das dem Kalenderjahr folgt, in dem die Energieerzeugnisse verwendet worden sind, beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen.
Die Zollverwaltung stellt den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft die Dienstleistung „Agrardieselentlastung“ über das Bürger- und Geschäftskundenportal zur Verfügung. Hier kann der Entlastungsantrag nach vorheriger Registrierung am Computer ausgefüllt werden. Anschließend wird der ausgefüllte Antrag elektronisch dem zuständigen Hauptzollamt übermittelt (Online-Antrag). Um die Dienstleistung der digitalen Antragstellung im Bürger- und Geschäftskundenportal nutzen zu können, benötigen Sie ein ELSTER-Zertifikat für eine Organisation.
Die Antragstellung mittels Vordruck ist noch bis 2023 zulässig.

Wie können wir Ihnen helfen?
Gerne übernehmen wir die gesamte Antragsstellung fristgerecht für Sie. Von Ihnen ist lediglich die Vollmacht zu unterschreiben, der Erfassungsbogen auszufüllen und beides an uns zurück zu schicken.

Füllen Sie einfach das Formular unten aus und Sie erhalten den Erfassungsbogen als PDF.

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