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Erneuerbare Energien

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ETL Agrar & Forst: Erneuerbare Energien

Im Jahr 2024 kamen bereits 59,4 % der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (56 % in 2023). Landwirtschaftliche Flächen werden vermehrt auch für die Erzeugung erneuerbarer Energien genutzt, sowohl durch die Landwirte selbst als auch durch die Bereitstellung von Flächen für diese Nutzungen. Steuerlich wirft die Erzeugung erneuerbarer Energien jedoch eine Reihe von Fragen auf. ETL Agrar & Forst unterstützt Sie bei allen steuerlichen Fragen rund um erneuerbare Energien in der Landwirtschaft.

Biogas ist eine bedeutende erneuerbare Energiequelle in der Landwirtschaft. Durch die Vergärung von organischen Abfällen, wie Gülle, Pflanzenresten oder Energiepflanzen, entsteht Biogas, das zur Strom- und Wärmeerzeugung genutzt werden kann. Biogasanlagen bieten Landwirten die Möglichkeit, ihre Abfälle sinnvoll zu verwerten und gleichzeitig eine nachhaltige Energiequelle zu schaffen. Darüber hinaus kann die Nutzung von Biogas zur Reduzierung von Methanemissionen beitragen, die bei der Lagerung von Gülle entstehen. Die erzeugte Wärme kann zur Beheizung von Ställen oder Gewächshäusern verwendet werden, was die Betriebskosten weiter senkt.

Steuerlich ergeben sich hieraus zahlreiche Fragen, zum Beispiel zur Abgabe von Wärme und zur Abschreibung der Wirtschaftsgüter (Blockheizkraftwerk etc.), aber auch zur Abgrenzung zwischen landwirtschaftlichen und gewerblichen Biogasanlagen. Hier sind sowohl umsatzsteuerliche als auch ertragsteuerliche Besonderheiten zu beachten.

Windkraftanlagen sind ein wichtiger Bestandteil der Energieerzeugung. Ende 2024 standen in Deutschland insgesamt 28.766 Onshore-Windenergieanlagen.

In 2024 war Windkraft mit 31,5 % Anteil (30,8 % in 2023) der größte Stromerzeuger.

Windkraftanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen sind mittlerweile häufig zu finden. Hierbei gibt es verschiedene Konstellationen. Die Anlagen können direkt auf den Flächen der Landwirte stehen oder aber auf anliegenden Flächen. In diesen Fällen erhalten die Landwirte Entschädigungen bzw. Pachtanteile für Schattenwurf oder ähnliches. Landwirte übernehmen teilweise auch Pflegemaßnahmen rund um die Anlagen. All diese Tätigkeiten haben steuerlich unterschiedliche Auswirkungen. Unter anderem ist zu klären, welcher Einkunftsart die Einkünfte aus der Verpachtung der Windkraftanlage zuzurechnen sind und was das umsatzsteuerlich bedeutet.

Der Anteil des mittels Photovoltaikanlagen erzeugten Stroms stieg in 2024 auf 13,8 % (12 % in 2023). Photovoltaikanlagen sind auch in landwirtschaftlichen Betrieben längst keine Seltenheit mehr, sei es auf dem Haus- oder Stalldach oder auf dem Feld. Sie sind eine der am weitverbreitetsten Form erneuerbarer Energien in der Landwirtschaft. Die Nutzung von Solarenergie ermöglicht es Landwirten, ihren eigenen Strom zu erzeugen und somit ihre Abhängigkeit von externen Energieanbietern zu verringern.

Steuerbefreiungen für kleine Anlagen in der Umsatz- und Einkommensteuer und die Abgrenzung zwischen Freiflächen-Photovoltaikanlagen und Agri-Photovoltaikanlagen (DIN SPEC 91434) machen den Einsatz der Anlagen in der Landwirtschaft komplex. Welche Auswirkungen ergeben sich beispielsweise bei Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen im Hinblick auf die Grundsteuer sowie die Erbschaft- und Schenkungsteuer? Welche umsatzsteuerlichen Besonderheiten sind zu beachten? Wie erfolgt die Abgrenzung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen und Agri-Photovoltaikanlagen? ETL Agrar & Forst steht Ihnen bei all diesen Fragen zur Seite.