Wie weit reicht der Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) ist von hohem Wert. Entsprechend hoch ist die Hürde für Arbeitgeber, im Verdachtsfall eines Betruges stichhaltige Beweise vorzulegen, die die Aussetzung der Lohnfortzahlung rechtfertigen würden. Und dennoch wird wohl fast jeder Arbeitgeber von Fällen berichten können, in denen ein „gelber Schein“ eher, nun ja, misstrauisch beäugt wurde – etwa, wenn sich die vermeintliche Arbeitsunfähigkeit und ein nicht bewilligter Urlaub verdächtig überschneiden. Tatsächlich können Arbeitgeber eine AU-Bescheinigung sehr wohl gerichtlich anfechten, solange sie handfeste und „beweisbare Umstände darlegen, die Zweifel an der Erkrankung des Arbeitnehmers begründen“, so ETL Rechtsanwalt Steffen Pasler und ETL Agrar & Forst-Leiter Benjamin Hummel in einem aktuellen Beitrag für die Bauernzeitung (Ausgabe 8/2024).
Wie die derzeitige Rechtslage in Deutschland aussieht, welche maßgeblichen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) sowie einiger Instanzgerichte in den vergangenen Jahren für Klarheit gesorgt haben und was Arbeitgeber im Zweifel wissen müssen, erfahren Sie hier.