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Bundesregierung plant Reformpaket für Betriebe und Beschäftigte
Steuerentlastungen und weniger Bürokratie treffen auf höhere Kosten und neue steuerliche Pflichten.
Bundesregierung plant Reformpaket für Betriebe und Beschäftigte
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Bundesregierung plant Reformpaket für Betriebe und Beschäftigte

Steuerentlastungen und weniger Bürokratie treffen auf höhere Kosten und neue steuerliche Pflichten.

Unter der Überschrift „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ hat die Koalition am 2. Juli 2026 ein Reformpapier mit 34 Maßnahmen vorgelegt. Die Pläne betreffen unter anderem Steuern, Arbeitsrecht, Mini-Jobs, Bürokratie und Genehmigungsverfahren. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind vor allem die geplanten Änderungen bei Beschäftigung, Dokumentation, Umsatzsteuer und Registrierkassen relevant.

Zunächst handelt es sich nur um Vorschläge, für die noch nicht einmal Gesetzentwürfe vorliegen, die dann Bundesregierung, Bundestag und teilweise auch Bundesrat beschließen müssen. Für das Rentenpaket ist bereits eine Verabschiedung bis Ende 2026 vorgesehen.

Einkommensteuer soll ab 2027 sinken

Zum 1. Januar 2027 sollen der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag angehoben werden. Geplant sind außerdem ein höheres Kindergeld, ein höherer Arbeitnehmerpauschbetrag und eine Abflachung der zweiten Progressionszone. Gleichzeitig soll die Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz steigen.

Die volle Wirkung soll 2028 erreicht werden. Eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro könnte gegenüber heute um mehr als 600 Euro jährlich entlastet werden. Konkrete Beträge für Freibeträge, Kindergeld und Arbeitnehmerpauschbetrag nennt das Reformpapier noch nicht. Laut Presseberichten könnte das Kindergeld ab 2028 auf 272 Euro steigen und der Arbeitnehmerpauschbetrag um 200 Euro auf 1.430 Euro.

Zur Gegenfinanzierung sind höhere Steuersätze für sehr hohe Einkommen vorgesehen. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro sollen 45 Prozent, ab 280.000 Euro 47 Prozent gelten.

Mini-Jobs werden für Agrarbetriebe teurer

Mini-Jobs stehen besonders im Fokus des Gesetzgebers. Die Rentenkommission will sie ganz abschaffen. Die Bundesregierung will die Pauschsteuer für Mini-Jobs von zwei auf fünf Prozent erhöhen und die Sozialgesetzgebung schraubt an den pauschalen Arbeitgeberabgaben. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde bereits beschlossen, den pauschalen Beitrag zur Krankenversicherung von derzeit 13 Prozent für Mini-Jobber im gewerblichen Bereich auf den allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung (aktuell 14,6 Prozent) zuzüglich des für das jeweilige Jahr festgelegten durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes (aktuell 2,9 Prozent) zu erhöhen. Zudem sieht der Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes einen Arbeitgeberbeitrag zur Pflegeversicherung in Höhe des allgemeinen Beitragssatzes von derzeit 3,6 Prozent vor.

Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe kann dies insbesondere bei Aushilfen in Hofläden, bei Veranstaltungen, in der Direktvermarktung oder bei saisonalen Arbeitsspitzen zu höheren Personalkosten führen, soweit diese nicht über kurzfristige Beschäftigungen abgedeckt werden können, für die die Gesetzentwürfe keine Änderungen vorsehen.

Höhere steuerfreie Zuschläge möglich

Bei Sonn- und Feiertagsarbeit soll die Stundenlohngrenze für steuerbegünstigte Zuschläge auf 75 Euro steigen. Tarifvertraglich geregelte steuerfreie Zuschläge sollen zudem vollständig von Sozialversicherungsbeiträgen befreit werden. Davon könnten beispielsweise Tierhaltungsbetriebe profitieren, in denen auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden muss.

Befristete Beschäftigung soll flexibler werden

Für Beschäftigte, die bis Ende 2030 eingestellt werden, sollen sachgrundlose Befristungen bis zu 48 Monate möglich sein. Innerhalb dieses Zeitraums wären bis zu sechs Verlängerungen zulässig. Auch eine erneute Einstellung beim selben Arbeitgeber soll unter bestimmten Voraussetzungen wieder als Ersteinstellung behandelt werden können.

Zusätzlich soll das bisherige Schriftformerfordernis für Befristungen zum 1. Januar 2027 entfallen. Das könnte digitale Vertragsabschlüsse erleichtern. Für landwirtschaftliche Saisonbeschäftigte wird aber entscheidend sein, wie die Vorgaben im späteren Gesetz ausgestaltet und mit bestehenden Sonderregelungen verbunden werden.

Krankschreibungen sollen bereits ab dem ersten Tag vorliegen

Die Koalition plant, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Gleichzeitig soll eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag verpflichtend werden.

Für Betriebe bedeutet dies zwar eine frühere und einheitlichere Dokumentation. Beschäftigte müssten jedoch häufiger persönlich eine Arztpraxis aufsuchen. Gerade in ländlichen Regionen mit größeren Entfernungen und eingeschränkter ärztlicher Versorgung könnte dies zusätzliche Belastungen verursachen.

Genehmigungen und Dokumentationspflichten sollen einfacher werden

Ein Berichtsentlastungsgesetz soll gesetzliche Berichtspflichten grundsätzlich auf den Prüfstand stellen. Innerhalb von zwölf Monaten soll mindestens jede vierte nationale Dokumentationspflicht abgeschafft werden. EU-rechtlich vorgeschriebene Nachweis- und Aufzeichnungspflichten bleiben allerdings bestehen. Deshalb ist noch offen, in welchem Umfang land- und forstwirtschaftliche Betriebe tatsächlich entlastet werden.

Auch Genehmigungsverfahren sollen schneller werden. Vollständige Anträge sollen nach vier Monaten grundsätzlich als genehmigt gelten, wenn die Behörde keinen besonderen Prüfbedarf anmeldet. Ob diese Genehmigungsfiktion beispielsweise für Stallbauten, Energieanlagen oder andere landwirtschaftliche Vorhaben gilt, hängt von den späteren Fachgesetzen ab.

Neue Steuerpflichten könnten Direktvermarkter belasten

Ein zusätzlicher Aktionsplan zur Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität sieht ein elektronisches Meldesystem für die Umsatzsteuer vor. Unternehmen sollen ihre Umsätze zeitnah und einzeln melden. Darüber hinaus sollen Buchungsbelege 15 Jahre aufbewahrt werden.

Besonders wichtig für direktvermarktende Betriebe ist die geplante Registrierkassenpflicht. Sie könnte Hofläden, Verkaufsstände, Bauernhofcafés und Ferienhöfe betreffen. Gleichzeitig sollen Kontrollen gegen Schwarzarbeit ausgeweitet und steuerlich relevante Daten stärker automatisiert ausgewertet werden.

Reformpaket: Entlastungen stehen neuen Pflichten gegenüber

Das Reformpaket bietet land- und forstwirtschaftlichen Betrieben Chancen durch flexiblere Beschäftigung, schnellere Genehmigungen und den Abbau nationaler Dokumentationspflichten. Gleichzeitig drohen höhere Kosten für Mini-Jobs sowie zusätzliche Anforderungen bei Kassenführung, Umsatzsteuermeldungen und Belegaufbewahrung.

Betriebe sollten die geplanten Gesetze deshalb frühzeitig verfolgen. Falls die geplanten Regelungen beschlossen werden, besteht besonders bei der Gestaltung befristeter Arbeitsverträge, beim Einsatz von Mini-Jobbern sowie bei digitalen Kassen- und Buchführungssystemen Handlungsbedarf.

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