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Brandenburg - Neue Förderperiode: Informationen zum KULAP-Antrag 2022

Brandenburg - Neue Förderperiode: Informationen zum KULAP-Antrag 2022
Aktuelles
01.11.2021

Brandenburg - Neue Förderperiode: Informationen zum KULAP-Antrag 2022

Landwirte, die am Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) teilnehmen möchten, können in diesem Herbst folgenden Antrag zur Förderung stellen:

  • FP 830 moorschonende Stauhaltung (Verpflichtungszeitraum drei Jahre)
  • FP 880 Ökolandbau (Verpflichtungszeitraum drei Jahre)
  • FP 890 Blüh- und Ackerrandstreifen (Verpflichtungszeitraum fünf Jahre)

Förderfähig sind grundsätzlich alle landwirtschaftlich genutzten Flächen, die eine Mindestschlaggröße von 0,3 ha nicht unterschreiten und Betriebe, deren maximaler Tierbesatz 2,0 GVE je ha LF nicht überschreitet.

Der Umfang der Maßnahmen im kommenden Jahr wird im Wesentlichen dem Angebot von 2021 entsprechen. Es können also fast alle verfügbaren KULAP-Maßnahmen erneut beantragt bzw. um ein Jahr verlängert werden.

Neu im Programm sind die Einführungsprämie für die Umstellung von Ackerland auf ökologische Bewirtschaftung in Höhe von 310 Euro pro Hektar sowie ein auf drei Jahre befristetes Programm zur Bewirtschaftung von Grünland in Natura-2000-Gebieten außerhalb von Naturschutzgebieten.

Darüber hinaus entfällt ab dem Jahr 2022 die Förderverpflichtung zur Anbaudiversifizierung für den ökologischen Landbau, jedoch bleibt die Verpflichtung zum Anbau von Leguminosen auf mindestens 10 % der Ackerfläche bestehen.

Der KULAP-Antrag ist elektronisch, einschließlich des unterschriebenen Datenbegleitscheins per Post oder Fax, bis zum 31. Dezember beim zuständigen Amt für Landwirtschaft einzureichen. Zu spät eingereichte Anträge werden abgelehnt.

Damit auch Ihr Betrieb der digitalen Antragseinreichung sorgfältig und fristgerecht nachkommt, stehen Ihnen die Agrarberater von ETL Agrar & Forst als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.

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Benjamin Hummel
Betriebsberater M. Sc. agr.

Mail: agrar-forst@etl.de


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