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Mit Ausbildungsprämie Ausbildungsplätze sichern

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26.06.2020 — zuletzt aktualisiert: 27.01.2021

Mit Ausbildungsprämie Ausbildungsplätze sichern

Schulabgänger haben es aktuell schwer, einen Ausbildungsplatz zu finden. Doch auch so mancher Auszubildende bangte in den letzten Monaten um seinen Ausbildungsplatz. Viele Ausbildungsbetriebe mussten durch die COVID19-Pandemie Kurzarbeit einführen und sind in eine wirtschaftliche Notlage geraten. Gerade diese wirtschaftlichen und/oder finanziellen Sorgen veranlassen Unternehmer, aktuell keine Ausbildungsplätze anzubieten und vorerst keine eigenen Fachkräfte auszubilden.

Hier will die Bundesregierung mit ihrem Konjunkturprogramm Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken gegensteuern. Die Auswirkungen der Corona-Krise sollen nicht zu Lasten junger Menschen gehen, die am Beginn ihres beruflichen Lebensweges stehen. Daher sollen Unternehmen mit einer Ausbildungsprämie unterstützt werden, die bereit sind, junge Menschen auszubilden. Die Eckpunkte für das Bundesprogramm Ausbildungsplätze sichern hat das Bundeskabinett am 24. Juni 2020 verabschiedet. Derzeit werden die Förderrichtlinien erarbeitet.

Ein Programm – fünf Prämien

Je nach Schwerpunkt sollen ausbildende kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) eine Förderung aus bis zu fünf verschiedenen Beträgen erhalten:

  1. Ausbildungsangebot fortführen: Unternehmen, die genauso viel ausbilden, wie im Vergleich der letzten drei Jahre, erhalten für jeden Ausbildungsvertrag, der für das Ausbildungsjahr 2020 gilt, einmalig 2.000 Euro.
  2. Ausbildungsangebot erhöhen: Unternehmen, die im Vergleich der letzten drei Jahre mehr ausbilden, erhalten für jeden zusätzlichen Ausbildungsvertrag für das Ausbildungsjahr 2020 einmalig 3.000 Euro.
  3. Kurzarbeit vermeiden: Unternehmen, die ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen, obwohl ein erheblicher Arbeitsausfall von mindestens 50 % vorliegt, erhalten pro Monat 75 % der Brutto-Ausbildungsvergütung.
  4. Zeitweise Übernahme der Ausbildung: Übernehmen andere Ausbildungseinrichtungen temporär die Ausbildung anstelle des eigentlichen Ausbildungsbetriebes, können diese eine Förderung erhalten.
  5. Übernahmeprämie: Unternehmen, die Auszubildende von einem coronabedingt insolventen Ausbildungsbetrieb bis zum Abschluss ihrer Ausbildung übernehmen, erhalten je Auszubildenden einmalig 3.000 Euro.

Je nach der Art der Förderung werden unterschiedliche Bedingungen an die antragstellenden Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen gestellt. So können die Ausbildungsprämien 1 und 2 beantragt werden, wenn im ersten Halbjahr 2020 mindestens in einem Monat Kurzarbeit durchgeführt wurde oder der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 mindestens um 60 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum eingebrochen ist. Für junge Unternehmen, die sich erst im Mai 2019 oder später am Markt etabliert haben, sind die Vergleichsmonate November und Dezember 2019 heranzuziehen. Die Prämien 3 bis 5 erhalten KMU-Betriebe, wenn die notwendigen Bedingungen erfüllt sind. Je Ausbildungsvertrag kann jedoch immer nur ein Förderbetrag der Punkte 1 bis 5 in Anspruch genommen werden.

Die Ausbildungsprämien sind grundsätzlich nicht an eine bestimmte Branche gebunden. Vielmehr sind alle KMU-Betriebe antragsberechtigt, die eine Berufsausbildung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen anbieten. Praktika sind den Ausbildungen nicht gleichgesetzt und daher von der Förderung ausgeschlossen.

Tipp: Wenn es Ihre finanzielle und wirtschaftliche Lage erlaubt, geben Sie jungen Menschen eine Ausbildungschance. Ihr Steuerberater wird Sie bei der Beantragung der Fördermittel sicher unterstützen.

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