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Kommt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?

Ein Beitrag von ETL-Arbeitsrechtexperte Dr. Uwe P. Schlegel in der Bauernzeitung
Kommt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?
Veröffentlichung
22.11.2022

Kommt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?

Ein Beitrag von ETL-Arbeitsrechtexperte Dr. Uwe P. Schlegel in der Bauernzeitung

Ein Beschluss, der alles verändert oder viel Aufregung um nichts? Fakt ist: Die Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 sorgte für ein bemerkenswertes Medienecho und eine mitunter scharf geführte Debatte. Darin teilte das BAG mit, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Doch was bedeutet die Mitteilung rechtlich? Und welche Auswirkungen hat sie auf Land- und Forstwirtschaft?

In einem Beitrag für die Bauernzeitung beleuchtet der ETL-Arbeitsrechtexperte Dr. Uwe P. Schlegel die Inhalte der Pressemitteilung des BAG, wobei er betont: „Der entsprechende Gerichtsbeschluss ist noch nicht rechtskräftig.“ Worauf das Gericht seine Auffassung, wonach eine Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit bestehe, stützt, wer demzufolge was genau aufzeichnen müsste und ab wann die Pflicht geltend wird, welche rechtlichen Folgen bei Verstößen drohen und ob damit nun die Stechuhr ein unerwartetes Comeback in den Betrieben feiert, kann hier nachgelesen werden:

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Autor(en)


Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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