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Veröffentlichung
01.09.2021

So wird es ab jetzt gemacht „Das Blatt“ 1/2021

Die Grundsteuer wird neu geregelt. Auf den ersten Hauptfeststellungszeitpunkt am 1. Januar 2022 müssen deutschlandweit nicht nur Immobilienbesitzer ihre Grundstücke neu bewerten, sondern auch Besitzer von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben werden dazu aufgefordert, eine sogenannte Grundsteuerwerterklärung abzugeben.

 

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