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Koalition hat am 3. Februar 2021 weitere Hilfen für Unternehmen und Familien beschlossen

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04.02.2021 — zuletzt aktualisiert: 08.09.2021

Koalition hat am 3. Februar 2021 weitere Hilfen für Unternehmen und Familien beschlossen

Ob Unternehmer oder Privatperson – jeder ist auf seine Weise von der Corona-Pandemie betroffen. Doch vor allem Unternehmen in der Gastronomiebranche und Familien mit Kindern leiden besonders unter den Folgen des Lockdown. Ihnen will die große Koalition nun unter die Arme greifen und hat am 3. Februar 2021 ein neues Corona-Hilfspaket geschnürt. Die einzelnen Regelungen müssen nun noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

Kernpunkte für Unternehmen und Freiberufler sind:

  • Umsatzsteuersenkung für Restaurationsleistungen wird verlängert
    Gastronomische Betriebe sind von der COVID19-Krise besonders betroffen. Sie können durch die seit November 2020 bestehenden Schließungen von der derzeitigen Absenkung der Mehrwertsteuer gar nicht profitieren. Die ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % für Restaurant- und Verpflegungsleistungen (Speisen, nicht jedoch Getränke) in der Gastronomie soll daher über den 30. Juni 2020 hinaus – befristet bis zum 31. Dezember 2022 – verlängert werden.
  • Steuerlicher Verlustrücktrag
    Der steuerliche Verlustrücktrag wird nochmals angehoben. Normalerweise beträgt der Verlustrücktrag 1 Mio. Euro bzw. 2 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung). Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz wurde der steuerliche Verlustrücktrag für 2020 und 2021 bereits auf 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erhöht. Nun legt die Koalition nochmals nach: Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben. Das ermöglicht es Steuerpflichtigen, ihre Verluste aus den Jahren 2020 und 2021 in das Vorjahr zurückzutragen und mit dort erzielten positiven Einkünften zu verrechnen. Daraus resultierende Steuererstattungen können die aktuelle notwendige Liquidität schaffen.
  • Unterstützung der Kulturschaffenden in der Corona-Krise
    Kunst- und Kulturschaffende sind von der Corona-Krise besonders betroffen. Theater, Konzerthäuser, Veranstaltungshallen und Kinos sind geschlossen. Deshalb hat die Koalition beschlossen, ein Anschlussprogramm für das Rettungs- und Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ in Höhe von einer weiteren Milliarde Euro aufzulegen.

Kernpunkte für Familien und Geringverdiener sind:

  • Kinderbonus wird auch 2021 gezahlt
    Familien mit Kindern sind besonders von den pandemiebedingten Einschränkungen betroffen. Kitas und Schulen sind geschlossen, Homeschooling und Betreuung zu Hause ist angesagt. Pro Kind wird daher auch 2021 auf das Kindergeld ein einmaliger Kinderbonus von 150 Euro gewährt (2020 waren es 300 Euro). Der Kinderbonus wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet, ist jedoch wie das Kindergeld bei der Veranlagung zur Einkommensteuer beim Abzug der Kinderfreibeträge zu berücksichtigen.
  • Zugang zur Grundsicherung wird erleichtert
    Viele Soloselbständige, aber auch Beschäftigte mit kleinen Einkommen wurden durch coronabedingte Schließungen und Kurzarbeit in Existenznöte gebracht. Mit dem Sozialschutzpaket I wurde 2020 ein erleichterter Zugang zum SGB II ermöglicht, welches den Lebensunterhalt sichert, wenn keine vorrangigen Hilfen greifen. Damit hat die Bundesregierung vielen krisenbedingt plötzlich in Not geratenen Selbständigen und Beschäftigten mit kleinen Einkommen eine Absicherung geboten. Um Sicherheit in unsicheren Zeiten zu bieten, wird dieser erleichterte Zugang in die Grundsicherungssysteme bis zum 31. Dezember 2021 verlängert, analog zur pandemiebedingten Erhöhung des Kurzarbeitergeldes.
  • Grundsicherungsempfänger erhalten Coronazuschuss
    Erwachsene Grundsicherungsempfänger erhalten aufgrund der durch die COVID-19- Pandemie ihnen entstehenden Mehraufwendungen eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 150 Euro.

 

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